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Zinsradar Tagesgeld

      vom: 05.02.2012
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Einlagensicherung auf Tagesgeldkonten

Seit dem 01. Januar 2011 sind in Deutschland die Einlagen auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zu 100 Prozent versichert. Das trifft für alle in Deutschland ansässigen Banken zu. Man kann die Anlage in deutschen Tagesgelder daher als sichere bezeichnen. Bis zu 100.000 Euro würde im Fall einer Isolvenz das angelegte Kapital zu 100% an den Investor zurückgezahlt. Einse Selbstbeteiligung gibt es nicht mehr. Die praktische Umsetzung der Ansprüche erfolgt durch die EDB, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.

Die EU plant diese Grenze in den nächsten Jahren weiter zu erhöhen.


Anlegerschutz in Deutschland

Ergänzend zu dieser gesetzlichen Regelung gibt es den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Alle großen Banken, insgesamt 230 Geldinstitute (Stand 2008), sind diesem Verband angeschlossen und garantieren eine Einlagensicherung in Höhe von 30% des Eigenkapitals der Bank. Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital von 5 Millionen Euro sollten fast alle privater Kapitalanlagen ausreichender geschützt sein.

Informieren Sie sich dennoch bei jeder einzelnen Bank über die konkrete Höhe der Einlagensicherung, eine Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds ist freiwillig.



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